Die
Siedlung Altenhof II nach den Entwürfen des Leiters der Krupp'schen
Bauverwaltung Robert Schmohl wurde im wesentlichen in drei Bauabschnitten, als
Erweiterung der Siedlung Altenhof I, geplant und erbaut.
Die
Siedlung Altenhof II wurde wie die Siedlung Altenhof I (heute nur noch
fragmentarisch erhalten mit vereinzelten Gebäuden zwischen Ursulastraße und
Alfried-Krupp-Straße sowie zusammenhängender hofbildende Zeilenbebauung am
Gußmannplatz) zur Wohnraumversorgung invalider und pensionierter Arbeiter der Krupp'schen
Gußstahlfabrik errichtet. Die Wohnungen der Siedlung wurden an invalide und
pensionierte Arbeiter zu unentgeltlicher, lebenslänglicher Nutznießung
abgegeben.
Die
Siedlung Altenhof II zeichnet sich durch besondere topographische
Gegebenheiten, d.h. durch eine ausgeprägte Hanglage, aus. Dadurch wurde die
Gruppierung der Häuser bei gleichzeitig geschwungener Führung der Straße im
Sinne von Alfried-Krupp und der Gartenstadtbewegung noch ausgeprägter
realisiert als bei der Siedlung Altenhof I. Die Auflösung in Einzelhäuser
hingegen und damit der Ausdruck der Individualität für jede Wohnung, wie sie in
der Siedlung Altenhof I verwirklicht wurde, tritt in
dieser Siedlung zurück.
Die Häuser
sind stärker zusammengefaßt, zu Doppelhäusern kommen Hausketten, ohne jedoch
gleichzeitig den Siedlungsgrundriß zu schematisieren.
Der erste
Bauabschnitt der Siedlung von der Straße Gantesweiler bis zur Straße Verreshöhe
wurde in den Jahren 1907-1914 erbaut, geprägt von 1 bis 1 1/2- geschossigen
Putzbauten. Der Architekt R. Schmohl beschränkte sich auf wenige bewährte
Grundriß- und Haustypen und auf eine schlichtere Gestaltung der Gebäude im
Vergleich zur Siedlung Altenhof I. Außerdem ist der
Anteil und die Variationsbreite des Fachwerks stark reduziert zugunsten von glatten
Putzflächen, die jetzt vorrangig durch "Fensterbänder", gebildet aus
der Addition von Fensteröffnungen und aufgeschlagenen Klappläden, gegliedert
werden. Zugleich wurden die Dächer großflächiger, die vielen
Dachverschneidungen entfielen, während die Formen des Walmdaches und des
Krüppelwalms beibehalten blieben. Der erste Bauabschnitt enthält
verhältnismäßig viele gleiche Haustypen, die meistens einheitlich
zusammengefaßt sind. Durch die städtebauliche Führung der Bauflucht -kräftig
vorspringende oder quergestellte Baukörper-, werden klar abgegrenzte
Straßenräume mit guten Verhältnissen geschaffen. Das einzelne Haus ordnet sich
dem Gesamtbild unter.
Als zweiter
Bauabschnitt wurden im Jahre 1929 die Mehrfamilienhäuser an der
Hans-Niemeyer-Straße 2-8 errichtet. Diese Häuser, 2-geschossig, zu einer
Viererkette zusammengefaßt, entsprechen in ihrer Form und Gestaltung dem
Architekturprinzip der Zwanziger Jahre.
In den
Jahren 1937 ff. entstand der dritte Bauabschnitt dieser Siedlung südlich der
Straße Verreshöhe. Dieser letzte Bauabschnitt, auch Altenhof-Heide genannt,
wurde unter Anpassung an die bestehende Bebauung des ersten Bauabschnittes
errichtet. Jedoch war im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt hier das Verlangen
nach mehr Abwechslung erwünscht. Zahlreiche verschiedene Haustypen stehen fast
immer in bunter Reihe. Eine dreimalige Wiederkehr der selben
Hausform kommt nur bei den Giebelhäusern an der Hans-Niemeyer-Straße vor. Das
einzelne Haus drängt sich als Individium vor. Der Straßenraum ist dagegen fast nirgends
in sich gegliedert. Im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt, in dem eine freie,
nur von den Gesetzen der Raumbildung geleitete Gestaltung vorherrschte, findet
man im zweiten Bauabschnitt zahlreiche achsiale Bindungen, eine Achsenwirkung
ist aber nirgends vorhanden, auch keinerlei Ansatz zu achsial aufgebauten
Plätzen oder Straßenachsen.
BEGRÜNDUNG
DER DENKMALEIGENSCHAFT
Die
Gesamtanlage der Siedlung Altenhof II ist trotz der drei Bauabschnitte, die
zeitlich zum Teil weit auseinanderliegen, gekennzeichnet durch ein
einheitliches städtebauliches Konzept, die daraus abgeleitete Verteilung der
Baukörper und ihre weitgehend stilistische Einheitlichkeit. Die einzelnen
Gebäudeeinheiten sind individuell gestaltet und wurden in Zeilen (geschlossene
Bebauung) sowie als Einzel- oder Doppelhäuser (offene Bebauung) errichtet.
Diese bauliche Konzeption geht nicht auf individuelle Vorstellung einzelner
Bauherren oder Mieter zurück, sondern auf eine durch den Architekten Robert
Schmohl und seine Mitarbeiter der Krupp'schen Bauverwaltung bewußt geplante
Unterschiedlichkeit innerhalb einer einheitlichen Gesamtanlage. Die Siedlung
Altenhof II ist nicht als Summe von Einzelhäusern zu verstehen, sondern als
untrennbares Ganzes und somit ein Denkmal gem. § 2 Abs. 1 u. 2 DSchG.
Der Umfang
des Schutzes des Baudenkmals "Siedlung Altenhof II" bezieht sich
- auf die
Substanz der Gebäude in der Siedlung (nicht nur auf das Erscheinungsbild der
Gebäude), die in einer Auflistung mit Straßenbezeichnung und Hausnummern als
Anlage 1 sowie
- auf die
Straßen und Freiflächen in der Siedlung mit Flur- und Flurstücken, die in einer
Auflistung als Anlage 2 der Denkmalkarteikarte beigefügt sind.
Die genauen
Grenzen des Baudenkmals "Siedlung Altenhof II" ergeben sich aus dem
Lageplan, der als Anlage 3 der Denkmalkarteikarte beigefügt ist.
Obwohl
durch Kriegseinwirkung die Siedlung zum Teil in Mitleidenschaft gezogen wurde,
ist durch den angepaßten Wiederaufbau die Anschaulichkeit des
Siedlungsgedankens - insbesondere die Ganzheitlichkeit der Anlage und der
Erhaltungszustand des überwiegenden Teiles der Gebäude - noch umfassend
gegeben.
Folgende im
Lageplan kenntlich gemachten Gebäude innerhalb der "Siedlung Altenhof
II" sind Neubauten ohne Denkmalqualität:
-
Büttnerstr. 11 / 13 / 13a / 15 / 15a
-
Eichenstr. 8 Garagen / 136
-
Jüngstallee 7 / 9 / 11 / 13 / 15 / 17 / 17a / 41 / 43 / 45
-
Verreshöhe 15 / 17 / 19 / 21
- Von-Bodenhausen-Weg
3 Garagenzeilen mit 2 x 3 Garagen und 1 x 5 Garagen
-
Von-Oerdingen-Weg 9 / 3 Garagen
Sie werden
aus dem Umfang der Unterschutzstellung herausgenommen, da für sie weder
Bedeutungs- noch Erhaltungs- und Nutzungsgründe gem. § 2 Abs. 1 DSchG vorliegen.
Sie sind nicht Bestandteil des Baudenkmals, sondern unterliegen dem DSchG nur
hinsichtlich des § 9 Abs. 1 b DSchG.
Anlage 1:
Ascherfeldweg 6,8,10
Breidbachweg 4,7,9
Büttnerstr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,14,16,17,18 Büttnerstr. 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,
Büttnerstr. 30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,41 Buschfeldweg 1,2,3,4,5,7,9,11,13,15
Druschelpfad 1,6,12 Eichenstr.88,90,92,94,96,98,100,102
Eichenstr. 104,106,108,110,112,114,116,118,120 Eichenstr. 122,124,126,128,134
Eichhoffweg 1,2,3,4,5,6,7,9,11,13,15,17,19,21,23 Eichhoffweg 25,27,29,31,33,35,37,39,41
Gantesweiler 1,3,5,6,7,8,9,10
Hans-Niemeyer-Str.
1,2,3,4,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15
Hans-Niemeyer-Str. 16,17,18,19,20,22,23,24,25,26,28,34,36 Jüngstallee 5,5 A,19,23,25,27,29,31,32,33,34
Jüngstallee 36,38,39,40,42,44,46
Max-Dreger,Weg
1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11
Max-Dreger-Weg 12,13,14,15,16,17,18,20
Otto-Schnabel-Weg
1,2,3,4,5,6,7,8,10,12,14,15,16,17
Otto-Schnabel-Weg 18,20,22,24,26,28,30,32,34,35 Otto-Schnabel-Weg 36,37,38,39,40,42
Strouxpfad 1,2,4,6,
Verreshöhe
1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,14,16,18,20,22
Verreshöhe 23,24,25,26,27,28,29,31,32,33,35,37,39 Von-Bodenhausen-Weg 3,5,6,7,8,9,10,11,13,15,17,19
Von-Bodenhausen-Weg 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29 Von-Bodenhausen-Weg 30,31,32,33,35,41,43
Von-Oerdingen-Weg 11,12,13,14,15,16,17,18 Wehnertweg 2,4,5,6,9,11,12,13,14,15,17,19,21,23
Wittekindstr. 88,90
Anlage 2:
bezeichnet
die entsprechenden Straßenzüge (s. Lageplan)
(aus:
Denkmalliste der Stadt Essen, Stand: 01.02.2001)