Die Siedlung Altenhof II nach den Entwürfen des Leiters der Krupp'schen Bauverwaltung Robert Schmohl wurde im wesentlichen in drei Bauabschnitten, als Erweiterung der Siedlung Altenhof I, geplant und erbaut.

Die Siedlung Altenhof II wurde wie die Siedlung Altenhof I (heute nur noch fragmentarisch erhalten mit vereinzelten Gebäuden zwischen Ursulastraße und Alfried-Krupp-Straße sowie zusammenhängender hofbildende Zeilenbebauung am Gußmannplatz) zur Wohnraumversorgung invalider und pensionierter Arbeiter der Krupp'schen Gußstahlfabrik errichtet. Die Wohnungen der Siedlung wurden an invalide und pensionierte Arbeiter zu unentgeltlicher, lebenslänglicher Nutznießung abgegeben.

Die Siedlung Altenhof II zeichnet sich durch besondere topographische Gegebenheiten, d.h. durch eine ausgeprägte Hanglage, aus. Dadurch wurde die Gruppierung der Häuser bei gleichzeitig geschwungener Führung der Straße im Sinne von Alfried-Krupp und der Gartenstadtbewegung noch ausgeprägter realisiert als bei der Siedlung Altenhof I. Die Auflösung in Einzelhäuser hingegen und damit der Ausdruck der Individualität für jede Wohnung, wie sie in der Siedlung Altenhof I verwirklicht wurde, tritt in dieser Siedlung zurück.

Die Häuser sind stärker zusammengefaßt, zu Doppelhäusern kommen Hausketten, ohne jedoch gleichzeitig den Siedlungsgrundriß zu schematisieren.

Der erste Bauabschnitt der Siedlung von der Straße Gantesweiler bis zur Straße Verreshöhe wurde in den Jahren 1907-1914 erbaut, geprägt von 1 bis 1 1/2- geschossigen Putzbauten. Der Architekt R. Schmohl beschränkte sich auf wenige bewährte Grundriß- und Haustypen und auf eine schlichtere Gestaltung der Gebäude im Vergleich zur Siedlung Altenhof I. Außerdem ist der Anteil und die Variationsbreite des Fachwerks stark reduziert zugunsten von glatten Putzflächen, die jetzt vorrangig durch "Fensterbänder", gebildet aus der Addition von Fensteröffnungen und aufgeschlagenen Klappläden, gegliedert werden. Zugleich wurden die Dächer großflächiger, die vielen Dachverschneidungen entfielen, während die Formen des Walmdaches und des Krüppelwalms beibehalten blieben. Der erste Bauabschnitt enthält verhältnismäßig viele gleiche Haustypen, die meistens einheitlich zusammengefaßt sind. Durch die städtebauliche Führung der Bauflucht -kräftig vorspringende oder quergestellte Baukörper-, werden klar abgegrenzte Straßenräume mit guten Verhältnissen geschaffen. Das einzelne Haus ordnet sich dem Gesamtbild unter.

Als zweiter Bauabschnitt wurden im Jahre 1929 die Mehrfamilienhäuser an der Hans-Niemeyer-Straße 2-8 errichtet. Diese Häuser, 2-geschossig, zu einer Viererkette zusammengefaßt, entsprechen in ihrer Form und Gestaltung dem Architekturprinzip der Zwanziger Jahre.

In den Jahren 1937 ff. entstand der dritte Bauabschnitt dieser Siedlung südlich der Straße Verreshöhe. Dieser letzte Bauabschnitt, auch Altenhof-Heide genannt, wurde unter Anpassung an die bestehende Bebauung des ersten Bauabschnittes errichtet. Jedoch war im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt hier das Verlangen nach mehr Abwechslung erwünscht. Zahlreiche verschiedene Haustypen stehen fast immer in bunter Reihe. Eine dreimalige Wiederkehr der selben Hausform kommt nur bei den Giebelhäusern an der Hans-Niemeyer-Straße vor. Das einzelne Haus drängt sich als Individium vor. Der Straßenraum ist dagegen fast nirgends in sich gegliedert. Im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt, in dem eine freie, nur von den Gesetzen der Raumbildung geleitete Gestaltung vorherrschte, findet man im zweiten Bauabschnitt zahlreiche achsiale Bindungen, eine Achsenwirkung ist aber nirgends vorhanden, auch keinerlei Ansatz zu achsial aufgebauten Plätzen oder Straßenachsen.

 

BEGRÜNDUNG DER DENKMALEIGENSCHAFT

Die Gesamtanlage der Siedlung Altenhof II ist trotz der drei Bauabschnitte, die zeitlich zum Teil weit auseinanderliegen, gekennzeichnet durch ein einheitliches städtebauliches Konzept, die daraus abgeleitete Verteilung der Baukörper und ihre weitgehend stilistische Einheitlichkeit. Die einzelnen Gebäudeeinheiten sind individuell gestaltet und wurden in Zeilen (geschlossene Bebauung) sowie als Einzel- oder Doppelhäuser (offene Bebauung) errichtet. Diese bauliche Konzeption geht nicht auf individuelle Vorstellung einzelner Bauherren oder Mieter zurück, sondern auf eine durch den Architekten Robert Schmohl und seine Mitarbeiter der Krupp'schen Bauverwaltung bewußt geplante Unterschiedlichkeit innerhalb einer einheitlichen Gesamtanlage. Die Siedlung Altenhof II ist nicht als Summe von Einzelhäusern zu verstehen, sondern als untrennbares Ganzes und somit ein Denkmal gem. § 2 Abs. 1 u. 2 DSchG.

Der Umfang des Schutzes des Baudenkmals "Siedlung Altenhof II" bezieht sich

- auf die Substanz der Gebäude in der Siedlung (nicht nur auf das Erscheinungsbild der Gebäude), die in einer Auflistung mit Straßenbezeichnung und Hausnummern als Anlage 1 sowie

- auf die Straßen und Freiflächen in der Siedlung mit Flur- und Flurstücken, die in einer Auflistung als Anlage 2 der Denkmalkarteikarte beigefügt sind.

Die genauen Grenzen des Baudenkmals "Siedlung Altenhof II" ergeben sich aus dem Lageplan, der als Anlage 3 der Denkmalkarteikarte beigefügt ist.

Obwohl durch Kriegseinwirkung die Siedlung zum Teil in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist durch den angepaßten Wiederaufbau die Anschaulichkeit des Siedlungsgedankens - insbesondere die Ganzheitlichkeit der Anlage und der Erhaltungszustand des überwiegenden Teiles der Gebäude - noch umfassend gegeben.

Folgende im Lageplan kenntlich gemachten Gebäude innerhalb der "Siedlung Altenhof II" sind Neubauten ohne Denkmalqualität:

- Büttnerstr. 11 / 13 / 13a / 15 / 15a

- Eichenstr. 8 Garagen / 136

- Jüngstallee 7 / 9 / 11 / 13 / 15 / 17 / 17a / 41 / 43 / 45

- Verreshöhe 15 / 17 / 19 / 21

- Von-Bodenhausen-Weg 3 Garagenzeilen mit 2 x 3 Garagen und 1 x 5 Garagen

- Von-Oerdingen-Weg 9 / 3 Garagen

Sie werden aus dem Umfang der Unterschutzstellung herausgenommen, da für sie weder Bedeutungs- noch Erhaltungs- und Nutzungsgründe gem. § 2 Abs. 1 DSchG vorliegen. Sie sind nicht Bestandteil des Baudenkmals, sondern unterliegen dem DSchG nur hinsichtlich des § 9 Abs. 1 b DSchG.

 

Anlage 1:

Ascherfeldweg  6,8,10                                                             Breidbachweg  4,7,9

Büttnerstr.  1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,14,16,17,18                         Büttnerstr.  20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,

Büttnerstr.  30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,41                           Buschfeldweg  1,2,3,4,5,7,9,11,13,15

Druschelpfad  1,6,12                                                               Eichenstr.88,90,92,94,96,98,100,102

Eichenstr.  104,106,108,110,112,114,116,118,120                     Eichenstr.  122,124,126,128,134

Eichhoffweg  1,2,3,4,5,6,7,9,11,13,15,17,19,21,23                     Eichhoffweg  25,27,29,31,33,35,37,39,41

Gantesweiler  1,3,5,6,7,8,9,10                                                  Hans-Niemeyer-Str.  1,2,3,4,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15

Hans-Niemeyer-Str.  16,17,18,19,20,22,23,24,25,26,28,34,36      Jüngstallee  5,5 A,19,23,25,27,29,31,32,33,34

Jüngstallee  36,38,39,40,42,44,46                                            Max-Dreger,Weg  1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11

Max-Dreger-Weg  12,13,14,15,16,17,18,20                                Otto-Schnabel-Weg  1,2,3,4,5,6,7,8,10,12,14,15,16,17

Otto-Schnabel-Weg  18,20,22,24,26,28,30,32,34,35                   Otto-Schnabel-Weg   36,37,38,39,40,42

Strouxpfad  1,2,4,6,                                                                Verreshöhe  1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,14,16,18,20,22

Verreshöhe  23,24,25,26,27,28,29,31,32,33,35,37,39                 Von-Bodenhausen-Weg  3,5,6,7,8,9,10,11,13,15,17,19

Von-Bodenhausen-Weg  20,21,22,23,24,25,26,27,28,29             Von-Bodenhausen-Weg  30,31,32,33,35,41,43

Von-Oerdingen-Weg  11,12,13,14,15,16,17,18                           Wehnertweg  2,4,5,6,9,11,12,13,14,15,17,19,21,23

Wittekindstr.   88,90

 

Anlage 2:

bezeichnet die entsprechenden Straßenzüge (s. Lageplan)

 

(aus: Denkmalliste der Stadt Essen, Stand: 01.02.2001)