Darstellung
der wesentlichen Merkmale aus dem Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im
Rheinland zum Denkmalwert des Heroldhauses, Kennedyplatz 3
Bauherr:
Deutscher Herold, Volks- und Lebensversicherung
Architekt:
Regierungsbaumeister Emil Jung, Essen
Baujahr:
Antrag 1953, Bau 1954/55
"Zwei
neue Hochhäuser werden städtebauliches Zentrum formen" titelt die
Neue-Ruhr-Zeitung am 05.11.1953. Gemeint sind die geplanten Bauten des o. g.
Heroldhauses und des unmittelbar anschließenden im Auftrag der
Altstadtbaugesellschaft errichteten "Hauses an der Oper". Wie die
Zeitung weiter berichtet, soll durch den Bau beider Häuser der Platz zum
architektonischen Mittelpunkt werden. Das heute von I. und II. Hagen, Kennedyplatz
und Oper begrenzte Areal war zur Bauzeit durch Gebäude unterschiedlicher Größe
kleinteilig aufgegliedert. Die Errichtung von zwei
Hochhäusern
gleichzeitig ermöglichte eine einheitliche, die umgebungsprägende Lösung zu
realisieren. Als Architekt konnte Emil Jung gewonnen werden, der schon zwischen
den Weltkriegen in Essen bemerkenswerte Bauten geplant hatte. Nach Kriegsende
entwarf er neben dem Heroldhaus noch Schatzkammer und Pfarrhaus am Burgplatz
(1947), die Siedlung am Oberschlesienplatz (1953) und die katholische
Pfarrkirche St. Stephanus (1953, vgl. Lit. 1).
Der
langgestreckte Bau mit kurzem Seitenflügel ist siebengeschossig mit zusätzlichem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Das Erdgeschoss wird von einer durchgehend verglasten Ladenzone eingenommen, die
sich durch eine vorkragende, umlaufende Verdachung von den darüberliegenden Bürogeschossen absetzt. Die beiden, durch ein
gleichmäßiges Fensterraster gegliederten Außenfassaden werden durch seitliche geschlossene Flächen gerahmt, nach oben
abschließend in einem 2,50 m überstehenden Dach.
Der Bau ist
vollunterkellert. Zur Anwendung kam
eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit stahlarmierten Vollbetondecken, die in
die durchlaufenden Betonträger eingespannt sind. Die Stege des Fensterrasters
sind aus Sichtbeton, die Brüstungen mit Natursteinplatten verkleidet, ebenso wie die seitlichen
geschlossenen Teile der Außenwände. Die
gleichfalls gerasterte Hofseite ist mit Zementputz versehen und gestrichen. Durch 2
Dehnungsfugen ist das Gebäude in drei Bauteile getrennt. Das sich als
eigenständige Betonkonstruktion abhebende, in seiner gerundeten Dreiecksform
nach oben schwingende Treppenhaus hat einen Kunststeintreppenbelag. In den
Büroetagen wurden die einzelnen Räume durch einen durchgehenden mittigen Flur
erschlossen. Die Einzelräume sind ihrerseits
parallel zum Flur durch Türen miteinander verbunden.
Die Ausstattung der Bauzeit hat sich
größtenteils erhalten: Haupt- und Nebentreppenhaus sind im Originalzustand,
erhalten blieben die Etagen-, Flur- und Bürotüren. Auch die Grundrissdisposition ist nahezu unverändert. Die unmittelbare
Opernumgebung und der nach dem II. Weltkrieg neukonzipierte und gestaltete
Kennedyplatz (vgl. auch Amerikahaus) wird bis heute durch den Komplex des Heroldhauses
maßgeblich geprägt, er ist in Kubatur und Höhe auf die gleichzeitig errichteten
Komplexe von "Haus an der Oper" und
Allbauhaus bezogen. Anschaulich wird hier das Bemühen der Stadtplaner, der vorhandenen Bebauung und dem vorhandenen Straßennetz klare Linien,
Flächen und Körper entgegenzusetzen, der Stadt ein neues Gesicht zu geben.
Der
Eigenwert des Heroldhauses wird durch die Qualität des Entwurfes bestimmt.
Architekturgeschichtlich markiert dieser eine "halbmoderne Architekturauffassung" (vgl. Lit. 1), die sich im Hinblick
auf die Zukunft Elemente der Moderne anzueignen beginnt. Das Fensterraster
beider Außenfassaden verweist bereits auf die später so typischen Vorhangfassaden, das leichtwirkende,
überstehende Dach auf die späteren, fast freischwebenden Dachkonstruktionen.
Wenn im
Denkmalschutzgesetz NW die Bedeutung für Städte und Siedlungen gefordert wird,
ist diese im Falle des Heroldhauses eindeutig vorhanden. An seiner Einbindung in
die Umgebung und den vorliegenden Kennedyplatz wird die Wiederaufbaukonzeption,
die die Stadt Essen anstrebte, besonders anschaulich.
Auf Grund
seiner qualitätsvollen Gestaltung, unterstützt durch die nahezu unveränderte Ausstattung, auf Grund seiner
architekturgeschichtlichen Stellung zwischen Tradition und Moderne, die die
Entwicklungsstadien moderner Architektur verdeutlicht, ist das Heroldhaus
Kennedyplatz 3 als Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW aus
stadtbaugeschichtlichen, künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen
zu erhalten und zu nutzen.
Quellen:
Bauantrag von 1953