Darstellung der wesentlichen Merkmale aus dem Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zum Denkmalwert des Heroldhauses, Kennedyplatz 3

 

Bauherr: Deutscher Herold, Volks- und Lebensversicherung

Architekt: Regierungsbaumeister Emil Jung, Essen

Baujahr: Antrag 1953, Bau 1954/55

 

"Zwei neue Hochhäuser werden städtebauliches Zentrum formen" titelt die Neue-Ruhr-Zeitung am 05.11.1953. Gemeint sind die geplanten Bauten des o. g. Heroldhauses und des unmittelbar anschließenden im Auftrag der Altstadtbaugesellschaft errichteten "Hauses an der Oper". Wie die Zeitung weiter berichtet, soll durch den Bau beider Häuser der Platz zum architektonischen Mittelpunkt werden. Das heute von I. und II. Hagen, Kennedyplatz und Oper begrenzte Areal war zur Bauzeit durch Gebäude unterschiedlicher Größe kleinteilig aufgegliedert. Die Errichtung von zwei

Hochhäusern gleichzeitig ermöglichte eine einheitliche, die umgebungsprägende Lösung zu realisieren. Als Architekt konnte Emil Jung gewonnen werden, der schon zwischen den Weltkriegen in Essen bemerkenswerte Bauten geplant hatte. Nach Kriegsende entwarf er neben dem Heroldhaus noch Schatzkammer und Pfarrhaus am Burgplatz (1947), die Siedlung am Oberschlesienplatz (1953) und die katholische Pfarrkirche St. Stephanus (1953, vgl. Lit. 1).

Der langgestreckte Bau mit kurzem Seitenflügel ist siebengeschossig mit zusätzlichem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Das Erdgeschoss wird von einer durchgehend verglasten Ladenzone eingenommen, die sich durch eine vorkragende, umlaufende Verdachung von den darüberliegenden Bürogeschossen absetzt. Die beiden, durch ein gleichmäßiges Fensterraster gegliederten Außenfassaden werden durch seitliche geschlossene Flächen gerahmt, nach oben abschließend in einem 2,50 m überstehenden Dach.

Der Bau ist vollunterkellert. Zur Anwendung kam eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit stahlarmierten Vollbetondecken, die in die durchlaufenden Betonträger eingespannt sind. Die Stege des Fensterrasters sind aus Sichtbeton, die Brüstungen mit Natursteinplatten verkleidet, ebenso wie die seitlichen geschlossenen Teile der Außenwände. Die gleichfalls gerasterte Hofseite ist mit Zementputz versehen und gestrichen. Durch 2 Dehnungsfugen ist das Gebäude in drei Bauteile getrennt. Das sich als eigenständige Betonkonstruktion abhebende, in seiner gerundeten Dreiecksform nach oben schwingende Treppenhaus hat einen Kunststeintreppenbelag. In den Büroetagen wurden die einzelnen Räume durch einen durchgehenden mittigen Flur erschlossen. Die Einzelräume sind ihrerseits parallel zum Flur durch Türen miteinander verbunden.

Die Ausstattung der Bauzeit hat sich größtenteils erhalten: Haupt- und Nebentreppenhaus sind im Originalzustand, erhalten blieben die Etagen-, Flur- und Bürotüren. Auch die Grundrissdisposition ist nahezu unverändert. Die unmittelbare Opernumgebung und der nach dem II. Weltkrieg neukonzipierte und gestaltete Kennedyplatz (vgl. auch Amerikahaus) wird bis heute durch den Komplex des Heroldhauses maßgeblich geprägt, er ist in Kubatur und Höhe auf die gleichzeitig errichteten Komplexe von "Haus an der Oper" und Allbauhaus bezogen. Anschaulich wird hier das Bemühen der Stadtplaner, der vorhandenen Bebauung und dem vorhandenen Straßennetz klare Linien, Flächen und Körper entgegenzusetzen, der Stadt ein neues Gesicht zu geben.

Der Eigenwert des Heroldhauses wird durch die Qualität des Entwurfes bestimmt. Architekturgeschichtlich markiert dieser eine "halbmoderne Architekturauffassung" (vgl. Lit. 1), die sich im Hinblick auf die Zukunft Elemente der Moderne anzueignen beginnt. Das Fensterraster beider Außenfassaden verweist bereits auf die später so typischen Vorhangfassaden, das leichtwirkende, überstehende Dach auf die späteren, fast freischwebenden Dachkonstruktionen.

Wenn im Denkmalschutzgesetz NW die Bedeutung für Städte und Siedlungen gefordert wird, ist diese im Falle des Heroldhauses eindeutig vorhanden. An seiner Einbindung in die Umgebung und den vorliegenden Kennedyplatz wird die Wiederaufbaukonzeption, die die Stadt Essen anstrebte, besonders anschaulich.

Auf Grund seiner qualitätsvollen Gestaltung, unterstützt durch die nahezu unveränderte Ausstattung, auf Grund seiner architekturgeschichtlichen Stellung zwischen Tradition und Moderne, die die Entwicklungsstadien moderner Architektur verdeutlicht, ist das Heroldhaus Kennedyplatz 3 als Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW aus stadtbaugeschichtlichen, künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen zu erhalten und zu nutzen.

 

Quellen: Bauantrag von 1953