Nordöstlich am Rande des Ortsteiles Kupferdreh befindet sich die Wüstung des Byfanger Gerichtshauses. Obertägig sind keine Baureste erhalten, doch sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand Fundamente im Boden zu erwarten.

1661 war die Gerichtsbarkeit Alexander von Drimborn zu Baldeney in einem Vergleich mit der Fürstäbtissin Anna Salome zugestanden worden. Der letzte Richter Franz Forst wurde im Jahre 1805 ernannt. Das Gebäude wurde nach einem Brand 1917 abgerissen.

Bei Bauarbeiten in den [19]70er Jahren brach ein Bagger in das unterirdische Verlies ein. Der aus Bruchsteinen gemauerte Raum war im unteren Bereich verputzt, die Deckenöffnung zugemauert.

Das genannte Objekt ist ein Bodendenkmal i.S.d. § 2 (1 und 5) DSchG, da es bedeutend ist für Städte und Siedlungen.

Die Erhaltung und Nutzung des Bodendenkmals liegt aus städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

(aus: Denkmalliste der Stadt Essen, Stand 12.07.2001)